Zuletzt geprüft: . Regeln ändern sich – prüfen Sie Details immer bei den unten verlinkten offiziellen Quellen.
Was ist die Chancenkarte?
Die im Juni 2024 eingeführte Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche für Menschen aus Nicht-EU-Staaten. Sie erlaubt einen befristeten Aufenthalt in Deutschland, um eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen, und während der Suche – im gesetzlichen Rahmen – eine Teilzeit- oder Probebeschäftigung.
Wer kann sie beantragen?
Es gibt zwei Hauptwege:
- Menschen, deren ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland vollständig anerkannt ist
- Menschen mit einer im Herkunftsland anerkannten Qualifikation, die die erforderliche Punktzahl erreichen – etwa für Deutsch- oder Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und frühere Aufenthalte in Deutschland – und die grundlegenden Sprach- und Finanzierungsvoraussetzungen erfüllen
Chancenkarte oder Studium in Deutschland?
Die Chancenkarte richtet sich an Menschen, die bereits eine Qualifikation haben und arbeiten möchten. Wer zuerst einen deutschen Abschluss erwerben will, braucht ein Studentenvisum – Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen können anschließend einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche beantragen.
AVIORA EDU konzentriert sich auf Studienwege. Für Anträge auf die Chancenkarte nutzen Sie bitte die unten verlinkten offiziellen Informationen.
Häufige Fragen
Bearbeitet AVIORA EDU Anträge auf die Chancenkarte?
Nein. Unsere Leistungen konzentrieren sich auf ein Hochschulstudium in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern. Diese Seite dient der allgemeinen Information; für Anträge nutzen Sie bitte die offiziellen Quellen.
Kann ich mit der Chancenkarte studieren?
Die Chancenkarte ist für die Arbeitssuche gedacht. Wenn ein Abschluss Ihr Hauptziel ist, beantragen Sie stattdessen ein Studentenvisum.